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Angaben zu „zuckerfrei“ und Ballaststoffen beziehen sich auf das Endprodukt, nicht automatisch auf die Basis. Prüfen Sie jede Rezeptur und jeden Markt mit Ihrem Kennzeichnungsteam. „Zuckerfrei“ nur, wenn das Endprodukt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erfüllt (≤ 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml).

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